Ich begrüße Sie recht herzlich, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Ministerpräsident! Herr Parlamentspräsident! Eure Exzellenz, Herr Kardinal! Herausragende Vertreter der ungarischen Rechtsprechung! Ich begrüße Sie hochachtungsvoll!
Die Gattung, in deren Rahmen ich hierher gebeten wurde, ist die des Schlusswortes, was nach unserer traditionellen Auffassung die Zusammenfassung der Diskussion bedeutet. Zu meiner Verteidigung kann ich anführen, dass nicht ich mich für diese Rolle beworben habe, sondern ich bin zum Ende hinzugeschrieben worden. Und so bedeutet es nicht, dass ich am Ende als Zusammenfassung mich zu Wort melde, ich würde mich auch selbst für geeignet halten, das Resümee zu ziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
József Szájer sagte, wir sollten lächeln. Wortwörtlich sagte er, dieses Lächeln solle europäisch und höflich sein. Dies bedeutet, das Lächeln darf weder schadenfroh noch hämisch sein. Ich bitte also jeden darum, seinen Drang hierzu, zu unterdrücken, denn für solch einen Drang hätte man gute Gründe, weil die Verfassung nicht im Rahmen einer wissenschaftlichen Diskussion, sondern in einer Schlacht geboren wurde. Und zwar in einer großen politischen Auseinandersetzung, und wie bei jeder politischen Auseinandersetzung so besitzt auch diese ihre Verlierer und Sieger. Wir, die wir heute hier sitzen, wir sind die Sieger. Diese Schlacht haben wir gewonnen, ohne den Sieg in dieser Schlacht hätte Ungarn heute keine Verfassung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es stimmt, dass die Sieger hier sind, doch ist es wichtig, auch auf die Frage eine Antwort zu finden, wer gewonnen hat, denn es gehört zur Natur der politischen Auseinandersetzungen, dass der Sieger und der Gewinner nicht ganz deckungsgleich sind. Vor allem, wenn die eine das Schlachtfeld betretende Seite – diese waren wir – nicht im Interesse ihres eigenen Sieges in die Schranken tritt, sondern die Auseinandersetzung für jemanden anderen, etwas größerem oder wichtigerem als sie selbst es ist, gewinnen möchte. Also hat als Ergebnis unseres Sieges Ungarn gewonnen, haben die Bürger Ungarns gewonnen, und wenn ich den seitdem vergangenen Zeitraum richtig überblicke, dann können wir sagen, das Land und seine Bürger haben durch unseren Sieg eine feste Basis für ihr Leben gewonnen. Eine feste Basis, die ein großes, aufsteigendes Zeitalter begründen kann. Je nach Temperament neigt der eine von uns zum Optimismus, der andere zum Pessimismus; je nach Temperament gibt es solche, gibt es uns, die wir auch schon die deutlichen Zeichen dieser aufsteigenden Epoche sehen. Ich möchte uns daran erinnern, dass das ungarische Volk nicht passiver Beobachter dieser verfassungsgebenden Auseinandersetzung geblieben war. Heute ist hierüber so noch nicht gesprochen worden, aber der Verfassung ging eine Konsultation voraus, in deren Rahmen es um die wichtigsten Fragen der Verfassung ging, und wir haben die im Laufe der Konsultation sich formierende mehrheitliche Meinung ausnahmslos in der Verfassung beziehungsweise im Grundgesetz zur Geltung gebracht. Dies hat mich nicht immer glücklich gemacht, weil auch Gesichtspunkte durchgesetzt werden mussten, denen ich persönlich nicht zustimmte, jedoch war der Standpunkt des ungarischen Volkes überdeutlich und mehrheitlich. Zum Beispiel in der Frage, ob wir den Kindern ein Wahlrecht gewähren sollten, das an ihrer statt bis zu ihrer Volljährigkeit ihre Eltern ausüben würden, was ich für einen sinnvollen Vorschlag hielt, – besonders im Falle der immer älter werdenden europäischen Gesellschaften –, als einen möglichen Weg zum politischen Gleichgewicht, doch aus verschiedenen, vielleicht auch ohne allzu viel Kopfzerbrechen erahnbaren Gründen geleitet hat das ungarische Volk auf diesen Vorschlag nein gesagt, deshalb ist es auch nicht Teil der ungarischen Verfassung geworden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Erlauben Sie mir hiernach noch einige Worte darüber zu sprechen – hierbei immer noch unseren Kampf in Erinnerung rufend –, dass wir uns ein großes Ziel gesetzt hatten. Ganz genau so, wie Herr Präsident Pál Schmitt vorhin uns daran erinnert hat, denn zugleich mussten wir den europäischen Aufgaben entsprechen – die Verführung war stark, die Sirenengesänge waren laut, die in die Richtung deuteten, wir sollten die Verfassungsgebung nicht forcieren, besonders nicht zu Beginn unserer Legislaturperiode, zum Anfang des mit 2010 beginnenden Zyklus, denn dies könnte die Aufgabe beeinträchtigen, dass wir den Vorsitz der Europäischen Union innehaben werden. Ich möchte all jenen meinen Dank aussprechen, die diesen Sirenengesängen widerstanden und verstanden haben, dass in unserer Arbeit, in der Politik, in unserer Profession das Timing mindestens so wichtig ist wie die inhaltlichen Fragen. Vergeblich hat man selbst in Fragen von historischer Tragweite Recht, wenn man das Timing der Verwirklichung verfehlt, dann bleiben auch die größten Erkenntnisse brach liegen. Ich bedanke mich also für die Unterstützung all jener, die den Entschluss gefasst hatten – hier muss ich in erster Linie auf die Fraktion des damaligen Fidesz und der Christlich-Demokratischen Volkspartei verweisen –, dass wir die beiden Aufgaben auch gleichzeitig bewältigen können. Wir verrichten unsere europäischen Arbeiten und dürfen dabei keinen einzigen Tag verlieren, so lange wir noch in guter Kondition sind – denn man denkt über sich, dass man zu Beginn der Legislaturperiode in guter Kondition ist, und dann ist man später überrascht, wenn dem auch am Ende des Zyklus so ist, doch kann man dies im Voraus nicht wissen –, wenn wir zu Beginn des Zyklus in guter Verfassung sind, dann müssen wir derart große Aufgaben angehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir haben eine gewaltige Aufgabe in Angriff genommen. Auf den ersten Blick lassen sich die gesamten Ausmaße des zu Bewältigenden vielleicht nicht einmal überblicken. Dies ist vielleicht aus dem Grunde so, weil wir jene große Veränderung nicht verspüren, die sich zwischen der Mitte der neunziger Jahre und dem Beginn der 2010-er Jahre in unserer breiteren Heimat, der Europäischen Union, aber vielleicht kann ich auch sagen, in der westlichen Kulturwelt vollzogen hat. Zur Mitte der neunziger Jahre, als in dem Zeitraum nach dem Systemwechsel die anderen mitteleuropäischen Länder mit der Gründung, der Schaffung ihrer neuen Verfassungen begannen, blieb dies im Wesentlichen ohne Widerhall. Was natürlich auch durch den Umstand erklärt werden kann, dass diese Staaten sich damals noch außerhalb der Europäischen Union befanden, jedoch ist diese Erklärung vielleicht nicht ausreichend. Europa hat nicht die leiseste Reaktion gezeigt, als die Polen, die Tschechen, und dann auch alle anderen zur Mitte der neunziger Jahre ihre eigene neue Verfassung geschaffen hatten, und wenn wir damals diese Verfassung erschaffen hätten, und hierzu ergab sich im Übrigen nach ’94 die verfassungsrechtliche Möglichkeit sowie deren politische Voraussetzungen, denn in Ungarn hatten die Freien Demokraten und die Ungarische Sozialistische Partei eine Zweidrittelmehrheit, sie hätten also auch verfassungsgeberisch tätig werden können. Jetzt können wir nachträglich natürlich auch sagen, dass sie sich hierfür Gott sei Dank als ungeeignet gezeigt haben, doch wenn sie es damals getan hätten, dann wäre, ganz gleich welchen Inhalt jene Verfassung gehabt hätte, horribile dictu hätte sie auch mit unserer übereinstimmen können, es hätte niemanden in der Europäischen Union interessiert. In den darauffolgenden zwanzig Jahren hat sich aber die Welt sehr verändert, und in dieser Debatte verweisen wir schon vergeblich darauf, dass jene die griechische Verfassung in die Hand nehmen sollten, die es stört, dass die ungarische Verfassung mit dem ersten Satz der ungarischen Nationalhymne beginnt, denn der Anfang der griechischen Verfassung ist nichts anderes als eine theologische Ausführung über die Beschaffenheit der Heiligen Dreifaltigkeit. Jedoch hat dies deutlich erkennbar keinerlei Emotionen ausgelöst, während ein einziger in einem Satz vorkommende Hinweis auf Gott in der neuen ungarischen Verfassung zu einem europäischen Skandal werden konnte. Also haben wir eine gewaltige Aufgabe in Angriff genommen und ich möchte all jene, die an der Arbeit nicht teilgenommen haben, auch von dieser Stelle aus darüber unterrichten, dass wir genau gewusst hatten, welche Angriffe folgen würden. Vielleicht hat das Maß der Heftigkeit den einen oder den anderen überrascht, jedoch war die Natur der Angriffe, das heißt dass sie gegen die Schlagader gerichtet sein werden, uns genauestens bekannt. Wer dies nicht gesehen hat, der litt schon damals an der Krankheit der politischen Naivität. Wir wussten genau, was folgen würde, wir kannten die Natur der Attacken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Gerade deshalb ist dies vielleicht ein geeigneter Moment, um Herrn Präsidenten Pál Schmitt unsere Dankbarkeit auszudrücken, denn auch er wusste genau – ich kann hier verraten, dass wenn er es nicht von selbst gewusst hätte, dann konnte er es von mir erfahren –, welche Folgen es haben wird, wenn er dann das Grundgesetz unterzeichnen würde. Ich habe damals schon gesagt, dass die äußeren und fremden Kräfte dies ihm, dies uns, an erster Stelle aber – denn seine Unterschrift würde dort stehen – ihm niemals verzeihen werden. Dies ist eine wichtige Sache, und legt eine Verpflichtung auf unsere Schultern, denn wenn sie es ihm niemals verzeihen werden, dann dürfen wir es ihm nie vergessen. Recht herzlichen Dank, Herr Präsident!
Herr Parlamentspräsident Kövér sagte, die Glut sei geblieben, der Rauch habe sich vielleicht verzogen, auch die Flammen seien ausgegangen, doch ist die Glut, die Glut jener politischen Debatte, die sich im Zusammenhang mit der Verfassungsgebung zeigte, sie ist erhalten geblieben. Zunächst möchte ich auf diesen Gedanken reagieren. Meine Meinung ist, dass in der Welt der Politik Ressentiments selbst gegenüber den großangelegten und anspruchsvollen Dingen, ja ihnen gegenüber vielleicht besonders immer existieren werden. Um die Verfassung wird es immer Diskussionen der Eliten geben, dies ist unvermeidlich, diese wäre vielleicht in jedem Land der Erde unvermeidlich, in Ungarn ist dies aber auch besonders so, da wir ein Land mit einer hohen Kultur sind. Wir besitzen Eliten, unsere Heimat besitzt eine denkende Schicht, besitzt denkende Schichten, die immer mehr Gedanken produzieren, als man anwenden kann. Deshalb werden diese Diskussionen uns auch langfristig begleiten. Wenn es so ist, dass die Diskussionen um die Verfassung niemals einen Ruhepunkt erreichen können, dann bleibt die Frage, ob die Verfassung fest sein kann. Dies ist eine wichtige Frage, und meine Antwort auf diese Frage lautet, dass eine Verfassung nicht nur auf Grund ihrer inneren Logik und ihrer klaren Struktur fest sein kann, sondern in erster Linie aus dem Grunde, weil sie die Grundlage für ein erfolgreiches Zeitalter niederlegt. So niederschmetternd es für uns auch sein mag, dass wir die abstrakten gedanklichen Rahmen der Verfassung als attraktiv empfinden, die Beständigkeit der Verfassung wird durch ihren tatsächlichen politischen und wirtschaftlichen Erfolg begründet. Wenn nach ihr ein aufstrebendes Zeitalter folgt, dann wird diese verfassungsmäßige Ordnung stabil sein. Ganz gleichgültig, wie frei von Fehlern die Logik der Verfassung ist, wenn ihr eine erfolglose, absteigende Periode nachfolgt, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Grundfesten dieser Verfassung erschüttert werden. Wir brauchen also Erfolg, wenn wir das Grundgesetz verfestigen wollen. Wir müssen dann in allen Dimensionen – in der Demografie, der Kultur, auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens – Erfolge aufzeigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Der Herr Parlamentspräsident hat auch gesagt, dass die im Zusammenhang mit der Verfassung sich zeigenden Gedanken, die auftretenden geistigen Richtungen sich im Falle der einander gegenüberstehenden Konzeptionen ausschließen. Ich glaube, dem kann ich nicht widersprechen. Die Frage lautet eher so, ob man hiermit zusammenleben kann. Ob man gemeinsam in Frieden, das gültige Grundgesetz respektierend leben kann, während sich unsere auf die Grundlagen der Verfassung beziehenden geistigen Konzeptionen gegenseitig ausschließen. Meiner Ansicht nach geht dies, es ist eine Frage des Willens, man kann ein friedliches Zusammenleben verwirklichen, wenn wir uns eine Tugend aneignen, welche vielleicht die wichtigste Tugend der modernen Demokratien ist, und die man als die Kultur des friedlichen Dissens bezeichnen könnte. Die Demokratie liefert hierzu einen geeigneten Rahmen, denn die einander in der Demokratie gegenüberstehenden Seiten schlagen sich nicht die Köpfe ein, sondern zählen sie zusammen, und so wird das Nebeneinanderleben derer möglich, die unterschiedliche Meinungen vertreten. Dies gilt auch für die Diskussionen um die Verfassung.
Herr Minister Trócsányi hat erwähnt, als Justizminister sei seine Aufgabe der Schutz der ungarischen Verfassung. In dieser Hinsicht hat er wertvolle Arbeit geleistet, hier hat er auch den Standpunkt der Regierung vorgestellt, wofür ich ihm dankbar bin. Womit wir nicht zufrieden sein können, jedoch steht dies nicht in Verbindung mit seiner Tätigkeit als Justizminister, sondern mit dem Wirken der gesamten ungarischen Staatsverwaltung, nämlich dass die in der Verfassung niedergelegten Prinzipien sich nur sehr langsam in den Rechtsvorschriften auf unterer Ebene zeigen, auch die Gesetze und die Verordnungen, und noch langsamer zeigen sie sich in den richterlichen Entscheidungen. Um nur ein schmerzhaftes Beispiel anzuführen, die Verfassung formuliert die Institution der Elternpflege kräftiger als jemals zuvor mit einer eindeutigen Zuordnung der Verantwortung, doch von ihrer praktischen Umsetzung haben wir bisher wenig gesehen. Und ich glaube, es würde uns nicht schwerfallen, noch eine Reihe weiterer Beispiele zu finden, die hierhergehören.
Wir bedanken uns bei Herrn Verfassungsrichter Tamás Sulyok für seinen Vortrag über das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und Mitgliedsstaatenrecht, wir danken ihm dafür, dass er uns darauf aufmerksam gemacht hat, welche Gefahren die absolute Auslegung des Vorrangprinzips in Hinblick auf die Souveränität Ungarns beinhaltet. Auch ich selbst habe den Eindruck, Herr Verfassungsrichter, dass wir früher oder später zu irgendeinem gerichtlichen Verfahren kommen werden, zu einem prozessualen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, dessen Gegenstand die Bestimmung der verfassungsrechtlichen Identität sein wird, und ich ahne, dass am ehesten uns die in der Angelegenheit der Migranten bestehende Debatte vor den Europäischen Gerichtshof führen könnte, wenn wir diese Frage dort diskutieren werden müssen, und der Gerichtshof dies mit einem Urteil wird abschließen müssen. Wir müssen auch darauf aufmerksam machen, dass dies – wie dies auch Herr Richter Sulyok sagte – nicht bloß eine juristische Frage ist. Die Souveränität ist nicht bloß eine juristische Frage, deshalb ist es wichtig, dass vor der juristischen Debatte auch das ungarische Volk mit einer kraftvollen Volksabstimmung klar stellen sollte, wonach dies für es nicht nur eine verfassungsrechtliche Frage ist, sondern eine Angelegenheit der elementaren Souveränität.
Wir danken auch für die Worte des Präsidenten der Kurie, Péter Darák. Ich bin froh, dass nicht jener Gedanke das Hauptthema der Konferenz ist, den er jetzt hier uns auseinandergesetzt hat, nämlich wie das Verhältnis zwischen Verfassungsgericht und Kurie in historischen Dimensionen sich ordnen wird. Auch ich möchte jetzt nicht jene Diskussionen in Erinnerung rufen, die zu der Zeit entstanden, als die Ausformulierung der Verfassung geschah, und als wir darüber nachdachten, wie im Falle dieser neuen Definition der Befugnisse und des Zuständigkeitsbereiches des Verfassungsgerichtes, das in unserem Grundgesetz vorkommt, wir die Rolle und besonders die Zukunft der Kurie deuten sollten, ob es sich überhaupt lohnt, das Verfassungsgericht und die Kurie voneinander getrennt zu halten. Die Worte des Herrn Präsidenten zeigen deutlich, dass diese Diskussion jetzt an einem Ruhepunkt angekommen ist, was nicht bedeutet, sie sei abgeschlossen, und es ging aus seinen Worten deutlich hervor, dass es hier noch Diskussionen über die Auslegung in der Frage der – wie er das formuliert hatte – verfassungsmäßigen Aufgabenteilung geben wird. Wir danken ihm, dass er das Problem des Rechtes auf Versammlung erwähnt hat, welches uns viel Kopfzerbrechen bereitet und dessen Neuregelung auch unserer Ansicht nach überfällig ist. Und wir danken auch für jenes Angebot, dass die Kurie die Erfahrungen des praktischen Wirkens der Verfassung sammeln und dann zur öffentlichen Diskussion vorlegen wird.
Herr Abgeordneter Szájer hat uns, in dem er uns auch das Andenken an Pál Vastagh in Erinnerung rief, den Moment beschrieben, als die politische Linke noch zum Zeitpunkt unseres Beitritts zur Europäischen Union – als wir in der Opposition waren, also in der Minderheit, ja sogar in der ziemlichen Minderheit – jenen Gedanken akzeptierte, dass wir nicht unsere Souveränität aufgeben, sondern bestimmte mit der Souveränität in Zusammenhang stehende Befugnisse gemeinsam mit den anderen Nationen Europas ausüben werden. Dass die Linke diese Annäherung akzeptiert hat, ist auch meiner Ansicht nach ein großer Verdienst der ungarischen Linke, und hieran ändert auch der Umstand nichts, wenn nicht alle ihrer Vertreter damals verstanden hatten, worum es hier genau geht. Ich denke, diese Entscheidung war vielmehr das Ergebnis der heroischen Volkserziehungsarbeit unseres Mitabgeordneten, József Szájer, vor der ich auch selbst den Hut ziehe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Präsident Pál Schmitt hat hier sein Gespräch mit dem Heiligen Vater beschrieben, und dies ist eine geeignete Erklärung, damit ich jetzt das historische Geheimnis aufdecke, dass wir die erste Zeile der Verfassung außer Ferenc Kölcsey auch József Szájer zu verdanken haben, der durch das Zitieren der Nationalhymne jenen Gordischen Knoten löste, wie man über den Verweis auf das Christentum hinaus auch das Verhältnis unserer Gemeinschaft zum lieben Gott in der Verfassung auf eine Weise vergegenwärtigen kann, ohne dass dies im Übrigen zu den modernen europäischen Konzepten von Religionsfreiheit im Widerspruch stünde. Und die Lösung war, nach der schließlich die erste Zeile unseres nationalen Gesanges, unseres nationalen Gebetes die erste Zeile der Verfassung sei, und damit wir hierdurch das Verhältnis so intensiv wie möglich veranschaulichen, denn die ersten Worte des ungarischen Grundgesetzes lauten, wie das aus der Nationalhymne folgt, „Gott, segne die Ungarn!”, und damit gelang es, auch diesen Fragenkreis elegant, wie er es formulierte: im Rahmen eines europäischen und höflichen Lächelns zu regeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Hiernach hat der das Schlusswort Sprechende vielleicht noch darüber hinaus, die Gedanken anderer zusammenzufassen, die Pflicht, die Zuhörerschaft mit ein-zwei abschließenden Gedanken zu erfreuen. Ich werde dies innerhalb bestimmter enger zeitlicher Rahmen jetzt machen. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf jenen spannenden Gegensatz richten, der heute die Europäische Union unter Spannung hält, dass nämlich während die Europäische Union auf zahlreiche ernsthafte Fragen keine Lösungen, ja nicht einmal als funktionsfähig erscheinende Vorschläge besitzt – Finanzkrise, Wachstumskrise, Einwanderungskrise, Terrorkrise, um nur einige zu erwähnen –, hat Ungarn und haben auch die anderen mitteleuropäischen Länder seit 2010 immer etwas Neuartiges vorgebracht. Mitteleuropa wird durch Handlungsfähigkeit, Tat- und Lebenskraft charakterisiert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Vielleicht ist es nicht unbegründet, all dies aus der mitteleuropäischen Perspektive zu skizzieren, denn die Wirtschaftsleistung Mitteleuropas übersteigt hinsichtlich der Wachstumsrate die klassische westliche Hälfte Europas, und die Nationalkulturen erleben ihre Renaissance, wofür das beste Beispiel die vor einigen Tagen zu Ende gegangene große ungarische Buchmesse ist, auf der die herausragendsten Vertreter der slowakischen Literatur mit 50-60, oder vielleicht sogar mit 70 Bänden vertreten waren. Dies verdeutlichte sehr genau, dass jene geistige Renaissance, die auch wir sehen, denn diese Buchmesse besuchten mehr Menschen als jemals zuvor, keine ungarische Erscheinung ist, sondern vielleicht auch im mitteleuropäischen Zusammenhang zu deuten ist. Was ergibt den Unterschied, aus welchem Grunde gibt es dort keine Lösungen, während wir hier kontinuierlich immer neuere Vorschläge kennen lernen können? Die Antwort besteht meiner Ansicht nach darin, dass Ungarn über ein zeitgemäßes Grundgesetz verfügt, die Europäische Union aber über so etwas nicht verfügt, auf Grund ihrer Beschaffenheit es vielleicht auch nicht kann. Deshalb können die Ungarn – im Gegensatz zu Europa – es formulieren, woher sie kommen, wo sie angekommen sind und wohin sie gelangen möchten. Im Gegensatz hierzu leugnet Europa, woher es gekommen ist, möchte es nicht zugeben, wo es angelangt ist, und sein Zeithorizont ist dermaßen kurz, dass es nicht einmal die Antwort auf die Frage sucht, wohin jene Politik führen wird, die sie jetzt betreibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Jene Gemeinschaft, die eine Verfassung besitzt, ähnelt dem weisen Mann des Evangeliums, der sein Haus nicht auf Sand, sondern auf Felsen erbaute. Unsere Verfassung sagt: „Wir sind stolz darauf, dass unser König, der Heilige Stephan I., den ungarischen Staat vor tausend Jahren auf festen Fundamenten errichtete und unsere Heimat zu einem Bestandteil des christlichen Europas machte.” An dieser Stelle möchte ich Lajos Kossuth zitieren, der einmal im Rahmen einer Debatte über die Freiheit sagte, wir wollen nicht nur frei, sondern freie Ungarn sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Dieser Gegensatz, der sich zwischen einem lebenskräftigen, tatkräftigen und handlungsfähigen Mitteleuropa und den anderen Teilen Europas abzeichnet, und der sich im Lichte der Verfassungsgebung besonders dann zeigt, wenn man sich die mit ihr verbundenen Diskussionen in Erinnerung ruft, ist eine überraschende Sache. Denn wenn wir nur die Tatsachen und nur die Zahlen betrachten würden, dürfte dies nicht so sein, denn die Bevölkerung der Europäischen Union ist noch immer größer als die der Vereinigten Staaten und der Russen zusammen. Wir haben schließlich den größten Markt auf der Welt, 17-18 Prozent des Welthandels geben immer noch wir, von den hundert besten Universitäten der Welt finden sich hier immer noch 27, und unsere kreativen Industriezweige sind auch im Weltmaßstab hervorragend, sie tragen in einem über 7 Prozent übersteigenden Maße zum gesamteuropäischen Bruttoinlandsprodukt bei, das heißt auf Grund der Fakten und der Zahlen müsste die Europäische Union die führende Macht der Welt sein. Statt der führenden Rolle reicht es aber nur zur inneren Selbstzerfleischung, was die gegen Ungarn und zuletzt auch gegen Polen gerichteten Angriffe deutlich zeigen, die sich häufig auf die Verfassung beziehen. In Polen haben gerade die mit dem Verfassungsgericht in Zusammenhang stehenden Fragen und in Ungarn die Diskussionen um die Verfassung dies an die Oberfläche gebracht. Vermutlich müssen wir die Tatsache festhalten, und dies bedeutet für die Akteure des ungarischen öffentlichen Lebens auch eine Aufgabe, dass das Grundgesetz ziemlich deutlich formuliert, wenn es sagt, dass die Europäische Union aus Mitgliedsstaaten besteht und die europäischen Institutionen müssen der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten dienen. Die heute gängige Praxis ist das Gegenteil hiervon, es entsteht der Eindruck, dass die Europäische Union aus den europäischen Institutionen besteht und die Mitgliedsstaaten das Wirken dieser Institutionen zu befördern hätten. Ich glaube, dies ist die Antwort auf die Frage, warum eine in ihrem Potential zur Führung der Welt geeignete Bevölkerung, solch ein Markt, solch eine kreative Kraft nicht in der Lage ist, die in ihr vorhandenen Möglichkeiten an die Oberfläche zu bringen und warum sie ihre Kraft gegen ihre eigenen Mitgliedsstaaten richtet, anstatt die Auseinandersetzungen der Zukunft auszufechten. Im Zusammenhang damit möchte ich nur so viel festhalten, dass Europa bis auf den heutigen Tag jene Fähigkeiten zur Verfügung stehen, mit deren Hilfe es seinen alten Glanz zurückgewinnen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Jede Debatte über die Verfassung wirft notwendigerweise die Frage nach dem Zusammenhang zwischen der politischen Wirklichkeit und den philosophischen Thesen auf. Eine verfassungsmäßige Ordnung baut notwendigerweise auf eine existierende Gemeinschaft, auf die Gemeinschaft von über eine Geschichte verfügender, ihre Identität kennender Menschen aus Fleisch und Blut auf, niemals auf abstrakte Prinzipien. Die abstrakten Prinzipien helfen die gemeinsamen Lebensprinzipien und Interessen dieser Gemeinschaft zu formulieren, doch können sie diese nicht ersetzen. Würde man dennoch dies versuchen, so ergibt sich das Problem, dass Herr Präsident Darák hier vorhin als das Problem der Rechtsbefolgung angeführt hat. Ein europäischer Denker hat einmal gesagt, dass die philosophischen Überlegungen zu zart und abstrakt seien, um im Alltagsleben eine Rolle zu spielen oder jedwedes Gefühl auszulöschen, denn über den Wolken ist die Luft zu zart und zu dünn, als dass man sie einatmen könnte. Dies zeigt sehr gut, wie die Politiker in die Gegend der Verfassungsgebung kommen, denn sie sind es, die außer den mit den abstrakten Prinzipien selbstsicher umgehenden Verfassungsrichtern und Juraprofessoren und neben diesen jene aus Fleisch und Blut bestehende Gemeinschaft, deren Realität darzustellen versuchen, und die Schöpfer immer erinnern sollen, dass das Werk, das in Entstehung begriffen ist, letztendlich den Lebensprinzipien und Interessen dieser aus Fleisch und Blut bestehenden Gemeinschaft dienen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die eine handfeste Grundlage für jede Verfassungsgebung ist die Sicherheit der Gemeinschaft, die vor allen anderen Dingen steht, und zum Abschluss möchte ich hierzu einige Worte sagen. Das Grundgesetz formuliert klar und kompakt, wenn es sagt, Ungarn beschützt seine Staatsangehörigen. Artikel G) Abschnitt 2. Dies bedeutet, dass es laut Grundgesetz unsere Pflicht ist, die Bürger Ungarns zu schützen, doch bedeutet dies heute auf zwei Ebenen eine Aufgabe. Einerseits innerhalb unserer Grenzen, denn wir müssen innerhalb unserer Grenzen unserer in der Verfassung vorgeschriebenen Pflicht Gültigkeit verschaffen. Hierum geht es in der im Interesse der Terrorabwehr jetzt initiierten Verfassungsänderung, Grundgesetzmodifizierung auch, die Ergänzung der sich auf die besondere Rechtsordnung beziehenden Regeln. Es gibt aber auch einen anderen Schauplatz, denn es ist offensichtlich, dass wenn wir Teil der Europäischen Union sind, noch dazu gehören wir zu einem engeren Klub dieser, zum Schengen-Klub, dann wird das Fehlen der Sicherheit der europäischen Bürger notwendigerweise, früher oder später, auch Ungarn übel mitspielen. Deshalb muss die jeweilige amtierende ungarische Regierung, wenn wir die Sicherheit der Ungarn schützen müssen, nicht nur in der Abwehr der auf dem Gebiet Ungarns auftretenden Gefahren nach bestem Wissen vorgehen, sondern muss auch im Interesse der Bestimmung jener Zustände innerhalb Europas Anstrengungen unternehmen, von denen aus im Übrigen eine Gefahr für die ungarischen Wähler ausgehen könnte. Deshalb hat die ungarische Regierung, als wir auf den Tisch Europas einen Zehnpunkteaktionsplan mit dem Titel Schengen 2.0 niederlegten, ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung Genüge geleistet, hat ihre verfassungsrechtliche Pflicht zum Schutz der ungarischen Bürger erfüllt. Wir müssen also deutlich machen, dass die Außengrenzen geschützt werden müssen, und ein jeder, der mit uns zusammen zur Schengen-Zone gehört, muss dies tun, und wenn er hierzu nicht in der Lage ist, dann muss man von ihm die Aufgabe des Grenzschutzes übernehmen, und wenn er sie nicht übergibt, wozu er ein souveränes Recht hat, dann muss man ihn aus der Schengen-Zone ausschließen oder seine Schengen-Mitgliedschaft suspendieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ebenso ist es unsere verfassungsrechtliche Pflicht deutlich zu machen, dass die Verfahren in den Fällen derer, die hierher hereinkommen wollen, außerhalb des Gebietes der Europäischen Union, unter geschlossenen und bewachten Bedingungen durchgeführt werden müssen. Dies ist eine der Voraussetzungen für die Sicherheit der ungarischen Menschen. Ähnlich können wir von der ungarischen Regierung zu Recht erwarten – auch auf verfassungsrechtlicher Grundlage –, sie möge im Interesse dessen auftreten, dass die illegalen Migranten unverzüglich in ihre sicheren Herkunftsorte oder in sichere Transitländer zurückgeschickt werden sollen. Ähnlich ist es die verfassungsrechtliche Pflicht der heutigen ungarischen Regierung, klarzustellen, dass eine Entwicklungs- und Visapolitik auf begünstigende Weise nur in Richtung auf jene Länder ausgeübt werden darf, die jene Vorschriften einhalten, die für die Sicherheit unserer Wähler, unserer ungarischen Bürger unerlässlich sind, das heißt in Richtung der außereuropäischen Länder darf keine bedingungslose, sondern eine an Bedingungen geknüpfte Entwicklungs- und Visapolitik ausgeübt werden. Und schließlich muss deutlich gemacht werden, dass die auf Herausforderungen der Demographie sowie des Arbeitsmarktes zu gebenden Antworten souveräne Entscheidungen der Mitgliedsstaaten sein müssen. Die ungarische verfassungsmäßige Ordnung sieht sich an diesem Punkt den größten Herausforderungen gegenüber.
Wenn Sie die durch die Europäische Kommission veröffentlichten Vorschläge sich anschauen, dann werden Sie darin wortwörtlich jene Sätze lesen können, die behaupten, die Lösung der demographischen und wirtschaftlichen Sorgen Europas seien mit Hilfe der Einwanderung handhabbar, und deshalb müsse man die Einwanderung zur gemeinsamen europäischen Politik erheben. Das heißt sie wollen ein europäisches Problem mit einer gemeinsamen europäischen Politik angehen, indem sie die bisher zu den nationalstaatlichen Befugnissen gehörende Einwanderungspolitik stibitzen, diese enteignen. Dies führt uns wieder dorthin zurück, wohin uns Herr Verfassungsrichter Sulyok geführt hat, das heißt dass sich die Frage stellen wird, ob es einen Bestandteil der verfassungsmäßigen Identität darstellt, dass die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden dürfen sollen, ob sie auf ihre demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen mit der Mobilisierung eigener, innereuropäischer Ressourcen antworten wollen oder ob sie außereuropäische Ressourcen in Anspruch nehmen möchten. Die Frage ist nicht die, welcher Standpunkt der richtige ist, sondern ob die Mitgliedsstaaten das Recht besitzen zu entscheiden, welche Lösung sie wählen. Und dann wird die Geschichte darüber richten, ob diese Antworten rational, erfolgreich oder erfolglos waren. Die Frage ist also nicht die, welche die demographische und wirtschaftliche Krise managende Politik die gute ist, sondern ob wir das Recht besitzen, zu entscheiden, ob wir uns zur Behebung des Problems ausschließlich auf innere, nationale und innereuropäische Ressourcen verlassen möchten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Nun stellt sich die Sache so dar, wenn wir jener unserer verfassungsrechtlichen Verpflichtungen Genüge leisten wollen, die ungarischen Staatsbürger zu schützen, dann müssen wir wissen, wer zu uns kommen will und aus welchem Grund, das heißt es ist unser Recht zu wählen, auszuwählen, mit wem wir zusammenleben wollen und mit wem nicht. Dies steht nicht im Gegensatz zum Prinzip des universalen Schutzes der Flüchtlinge, denn Abschnitt 3 von Artikel XIV der ungarischen Verfassung sagt folgendes: „Ungarn gewährt nicht-ungarischen Staatsangehörigen, die in ihrer Heimat oder im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes wegen ihrer Rassenzugehörigkeit, nationalen Zugehörigkeit, wegen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen oder gesellschaftlichen Gruppen, wegen ihrer religiösen oder politischen Überzeugung verfolgt werden oder wenn ihre Furcht vor Verfolgung begründet ist, auf Antrag und dann, wenn weder ihr Herkunftsland, noch andere Länder ihnen Schutz gewähren, Asylrecht.”
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Hieraus folgt, dass während wir jenen, den Flüchtlingen zustehenden universalen Schutz anerkennen, wir zugleich deutlich machen, dass es für Terroristen keinen Platz unter uns gibt und es auch unser Recht ist, die demographische Krise mit unseren eigenen Mitteln zu handhaben. Besonders wenn wir auch jenen Gedanken beachten, den das Nationale Bekenntnis darlegt: „Wir verpflichten uns, unser Erbe, unsere einzigartige Sprache, die ungarische Kultur, die Sprache und Kultur der in Ungarn lebenden Nationalitäten, die durch den Menschen geschaffenen und von der Natur gegebenen Werte des Karpatenbeckens zu pflegen und zu bewahren. Wir tragen die Verantwortung für unsere Nachfahren, deshalb beschützen wir die Lebensgrundlagen der folgenden Generationen durch den sorgfältigen Umgang mit unseren materiellen, geistigen und natürlichen Ressourcen. Wir glauben, dass unsere Nationalkultur einen reichhaltigen Beitrag zur Vielfalt der europäischen Einheit darstellt.” Wenn wir dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, in die Sprache des politischen Handelns übersetzen, dann lese ich daraus ab, dass die ungarische Regierung nicht in der Lage ist, Volksbewegungen und Bewegungen von Volksmassen zu unterstützen, die zu einem Ergebnis führen, die im Gegensatz zu der eben zitierten Passage stehen. Solch eine Politik kann weder die Rechtsprechung noch die Regierung auf verfassungsgemäßer Grundlage ausüben. Ich könnte auch so formulieren, um klar und eindeutig zu sein: Die Islamisierung fällt in Ungarn unter verfassungsrechtliches Verbot.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zum Abschluss möchte ich mich bei all jenen bedanken, die vor fünf Jahren mit ausdauernder Arbeit dieses großartige nationale Gebäude unter Dach und Fach gebracht haben, und ich spreche gesondert meinen Dank jenen ungarischen Menschen aus, die im Laufe der nationalen Konsultation über die Verfassung ihre Stimme haben vernehmen lassen, und die Verantwortung der gemeinsamen Verfassungsgebung auf sich genommen haben.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!